§ 65 ÄrzteG (Altersversorgung für Ärzte, Möglichkeit, dass Satzungen die Einstellung bestimmter ärztlicher Tätigkeiten fordert)
§ 22 Abs 2 Satzung des Wohlfahrtsfonds der ÄrzteK für Stmk (Erfordernis der Einstellung der ärztlicher Tätigkeit in vollem Umfang, ausgenommen ua privatärztliche Tätigkeit)