§ 6 WaffenG (Waffenschein, Voraussetzungen; Verlässlichkeit)
§ 12 Abs 1 WaffenG (Waffenverbot, gerechtfertigte Annahme der Gefährdung von Leben, Gesundheit, fremdem Eigentum durch Missbräuchliche Verwendung; tatsächliche Missbräuchliche Verwendung nicht vorausgesetzt; Einwand der Verlässlichkeit iSd § 6 , reine Rechtsbehauptung)