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VwGH 21. 1. 1997, 94/05/0035 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/399ZfV 1998, 185

§ 56 AVG (Bescheid, Adressat; nicht existente Person; Bescheid geht ins Leere)

VwGH 21.01.1997, 94/05/0035

Adressat des Auftrags war hier Ges bürgerl Rechtes; die herangezogene ortspolizeil Verordnung (ReinhalteV) billigt der Ges bürgerl Rechtes keine Rechts- und Handlungsfähigkeit zu. Auch nach dem Zivilrecht ist die Ges bürgerl Rechtes keine jurist Person und im Prozess nicht parteifähig ( Strasser in Rummel, Kommentar zum ABGB II2, Randzahl 13 zu§ 1175 ABGB). Der VwGH hat mehrfach ausgesprochen, dass der Ges bürgerl Rechtes keine Rechtspersönlichkeit zukommt ( Hauer/Leukauf, Handbuch des Öst VerwVerf5, E 1 ff zu§ 9 AVG).

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