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VwGH 26. 2. 1997, 97/12/0014 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/392ZfV 1998, 184

§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde; Berufungssenat der Stadt Wien, sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, Wr Gemeinderat)

VwGH 26.02.1997, 97/12/0014

Sachl in Betracht kommende Oberbeh, die die Bfin mit Devolutionsantrag nach § 73 AVG anrufen kann, ist gegenüber dem Berufungssenat der Stadt Wien der Wr Gemeinderat (vgl VwSlg 12.123/A). Eine Beschränkung des Instanzenzuges hindert nicht den Übergang der Zuständigkeit im Devolutionsweg gem § 73 AVG (vgl dazu zB Beschl VwGH 18.01.1996, 95/09/0328 und die dort angeführte Vorjud). Zurückw.

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