§ 45 VwGG (Wiederaufnahme; Relevanz des Wiederaufnahmetatbestandes; Maßstab; zugrundeliegende Sache)
§ 4 Abs 2 SDG (Anspruch auf Eintragung als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger oder Dolmetscher, keiner)
§ 14 SDG (ebenso)
§ 45 VwGG (Wiederaufnahme; Relevanz des Wiederaufnahmetatbestandes; Maßstab; zugrundeliegende Sache)
§ 4 Abs 2 SDG (Anspruch auf Eintragung als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger oder Dolmetscher, keiner)
§ 14 SDG (ebenso)