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VwGH 18. 2. 1997, 96/11/0301 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/379ZfV 1998, 182

§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung; Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens)

VwGH 18.02.1997, 96/11/0301

Nach Einleitung des Vorverf gab die bel Beh mit B vom 22. 1. 1997 einem WA-A der Bfin in Ansehung des mit dem angef B abgeschlossenen Verf statt. Mit dieser Verfügung trat der angef B ex lege außer Kraft. Die Besch wurde damit gegenstandslos. Es war somit gem § 33 Abs 1 die Beschw als gegenstandslos zu erklären und das Verf einzustellen.

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