§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerdelegitimation; Beschwer; Entsprechen der bescheidmäßigen Aufforderung zu einer bestimmten Handlung)
VwGH 18.02.1997, 96/11/0304
Da der Bf die mit dem angef B verfügte Aufforderung bereits vor Erhebung der Beschw an den VwGH befolgt hatte und seitdem aus dem angef B für den Bf keine nachteiligen Folgen mehr erfließen können, war die Beschw wegen des Fehlens der Möglichkeit einer Verletzung von Rechten des Bef durch den angef B gem § 34 Abs 1 KFG 1967 zurückzuweisen.