§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerdeberechtigung; Beschwerderecht; Verbrauch des Beschwerderechtes; doppelte Einbringung einer Beschwerde; Einbringung einer Beschwerde nach Abtretung durch VfGH)
VwGH 17.12.1996, 96/08/0162
Wird gegen ein und denselben B sowohl Beschw beim VwGH als auch beim VfGH eingebracht, dann ist die vom VfGH an den VwGH abgetretene Beschw mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung infolge Erschöpfung des Beschwerderechtes zurückzuweisen.