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VwGH 27. 8. 1996, 96/05/0147 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/376ZfV 1998, 182

§ 45 Abs 1 Z 5 VwGG (verwaltungsgerichtliches Verfahren, Erkenntnis oder Beschluss, Wiederaufnahme; Einstellung wegen Klaglosstellung oder wegen durch Klaglosstellung verursachten Zurückziehung, nachträgliche Behebung der die Klaglosstellung bewirkenden Maßnahme; Anwendung auch im Falle, in dem die die Klaglosstellung bewirkende Maßnahme nicht rechtsverbindlich gesetzt wurde)

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