§ 40 Abs 1 Tir StrG (Errichtung von Straßen, Bewilligungspflicht)
§ 40 Abs 2 Tir StrG (Errichtung von Straßen, Anzeigepflicht; Unzulässigkeit eines Feststellungsbegehrens betreffend Gehsteigprojekt; keine Auswirkung auf Zufahrtsrecht des Bf, noch keine Anzeige der Ausführung des Projekts)