§ 38 Abs 2 Krnt StrG (Landesstraße, Notwendigkeit, Gegenstand und Umfang der Enteignung; Entscheidung der LReg, sinngemäße Anwendung des EisbEG; Anwendung des § 44 EisbEG hinsichtlich der Kosten; Kosten anwaltlicher Vertretung; Kosten des Berufungsverfahrens; Entscheidungspflicht der Behörde erster Instanz bei Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides durch die Berufungsbehörde nach § 66 Abs 2 AVG )