§ 41 BDG
Personalvertretung 13.02.1995, A 59-PVAK/93
Ein PersVOrg kann sich nicht selbst durch seine eigene Tätigkeit oder Untätigkeit beschwert erachten, sodass ihm auch keine Antragslegitimation vor der PVAK zukommt. Auch einem PersV steht es frei, die Prüfung eines von ihm gefassten Beschl anzuregen, insbes wenn ihm Zweifel an seiner Gesetzmäßigkeit, etwa aufgrund einer späteren Stellungnahme des DStL aufkommen.