vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalvertretung 10. 1. 1995, G 2-PVAK/94

JudikaturZfV 1998/1ZfV 1998, 228

§ 4 Abs 3 BDG

Personalvertretung 10.01.1995, G 2-PVAK/94

Bei der Erstattung des Gutachtens der PVAK ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es allein Aufgabe des Dienstgebers ist, einen Bed mit einem bestimmten Arbeitsplatz zu betrauen; nur die in Betracht kommenden Behörden- und DStL haben die Verantwortung dafür, dass der betreffende Bed den Aufgaben, die mit der Verwendung auf diesem Arbeitsplatz verbunden sind, in bestmöglicher Weise gewachsen sein wird. Das der PersV eingeräumte Mitwirkungsrecht bedeutet aber, dass es nicht genügt, wenn die Auffassung des Dienstgebers bloß vertretbar ist; den Einwendungen der PersV ist vielmehr auch dann Berechtigung zuzuerkennen, wenn sie dartun kann, dass die beabsichtigte Maßnahme weniger den gesetzl Grundsätzen entspricht als die in den Einwendungen empfohlene Maßnahme.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!