§ 54 FrG (Antragsfrist; Ausweisung vor FrG; Geltendmachung der Unzulässigkeit der Abschiebung)
VwGH 20.03.1996, 95/21/1112
Für die Auffassung des Bf, der A nach § 54 Abs 1 FrG könne ungeachtet des Fehlens eines anhängigen Verf zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung deshalb gestellt werden, weil zum Zeitpunkt des Abschlusses des gegen ihn geführten Ausweisungsverf das FrG noch nicht in Geltung gestanden sei, bietet das G keinerlei Grundlage. § 54 Abs 1 FrG spricht von der Zulässigkeit eines derartigen A vom Zeitpunkt der Einleitung eines Ausweisungs- (Aufenthaltsverbots-)verf bis zu dessen rk Abschluss (vgl dazu auch die EB zur RV BlgNR 18. GP, 55). In einem hier vorl Fall kann die Unzulässigkeit der Abschiebung nur im Wege eines A nach § 36 Abs 2 FrG geltend gemacht werden.