§ 2 Abs 2 Z 2 AsylG 1991 (Ausschließungsgrund einer Asylgewährung, absichtliches Herbeiführen jener Umstände in Österreich, mit denen er seine Furcht vor Verfolgung begründet, um Asyl gewährt zu erhalten; Übertritt zu christlichem Glauben)
§ 2 Abs 2 Z 2 AsylG 1991 (Ausschließungsgrund einer Asylgewährung, absichtliches Herbeiführen jener Umstände in Österreich, mit denen er seine Furcht vor Verfolgung begründet, um Asyl gewährt zu erhalten; Übertritt zu christlichem Glauben)