§ 10 BPersVG
Personalvertretung 17.10.1995, A 26-PVAK/95
Durch die Vorlage einer Angelegenheit an die ZentSt endet die Zuständigkeit des FachA; eine Tätigkeit nach dem BPersVG steht ihm in dieser Angelegenheit nicht mehr zu.
§ 10 BPersVG
Personalvertretung 17.10.1995, A 26-PVAK/95
Durch die Vorlage einer Angelegenheit an die ZentSt endet die Zuständigkeit des FachA; eine Tätigkeit nach dem BPersVG steht ihm in dieser Angelegenheit nicht mehr zu.