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VwGH 14. 5. 1996, 95/19/0291 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/267ZfV 1998, 160

§ 5 Abs 1 AufG (Lebensunterhalt; Berücksichtigung von Sonderzahlungen)

VwGH 14.05.1996, 95/19/0291

Der Bf hat dargelegt, dass seine Gattin - bezogen auf das Jahr 1994 - ein jährl Nettoeinkommen von S 132.918,78 ins Verdienen brachte, was einem monatl verfügbaren Nettoeinkommen von S 11.076,66 entspricht und damit den von der Beh angenommenen monatl Mindestbedarf von S 10.950,- übersteigt. Die bel Beh hat dieses Vorbringen als rechtl unbeachtl qualifiziert, weil die in diesem Betrag enthaltenen Sonderzahlungen der Deckung außerordentl Ausgaben dienten.

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