§ 43 Abs 2 BDG (allgemeine Dienstpflichten des Beamten, gesamtes Verhalten des Beamten, keine Beeinträchtigung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben des Beamten; intime Beziehung einer Inspektorin mit einer Person, der gegenüber ein Aufenthaltsverbot besteht, nach dessen Entlassung aus der Schubhaft)
VwGH 28.05.1997, 97/12/0066