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VwGH 11. 3. 1997, 95/07/0065 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 1998/200ZfV 1998, 141

§ 2 Abs 5 AWG (gefährliche Abfälle, Definition; keine unmittelbare Anwendbarkeit, bloß Determinierung für die der Konkretisierung gefährlicher Abfälle dienende Verordnung; Zuordnung von Sachen als gefährliche Abfälle bedarf auch meist sachverständlicher Sachverhaltsermittlungen)

§ 2 Abs 6 AWG (Problemstoffe, spezielle gefährliche Abfälle; ebenso)

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