§ 55 Abs 1 Z 2 FrG (Fremdenpässe, Ausstellung, Voraussetzung, ua Berechtigung zum unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet; keine analoge Anwendung auf Flüchtlinge der Genfer Flüchtlingskonvention)
§ 22 Abs 1 erster Satz FrG (Durchsetzbarkeit der Ausweisung mit Eintritt der Rechtskraft, Verpflichtung des Fremden auszureisen, auch bei Verbot der Abschiebung)