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VwGH 4. 10. 1996, 95/02/0439 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/55ZfV 1998, 50

§§ 51 ff FrG (Schubhaftbeschwerde an den UVS, nach Entlassung aus der Schubhaft nicht mehr zulässig; keine Rechtsverletzung, wenn UVS dennoch meritorisch entscheidet)

VwGH 04.10.1996, 95/02/0439

Der Bf erhob seine Beschw gem § 51 FrG nach erfolgter Abschiebung. Er machte „die Rechtswidrigkeit seiner Schubhaft für den Zeitraum 3. 11. 1994, 14.30 Uhr, bis Dienstag, den 8. 11. 94“, geltend.

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