§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, keine Erteilung bei Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes; keine Heranziehung eines Aufenthaltsverbotes, gegen dessen Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde)
§ 10 Abs 1 Z 1 FrG (Sichtvermerksversagungsgrund, rechtskräftiges Aufenthaltsverbot)