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VwGH 25. 6. 1996, 93/05/0243 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/164ZfV 1998, 71

§ 73 Abs 1 AVG (Verwaltungsverfahren, Entscheidungspflicht; ohne unnötigen Aufschub, spätestens sechs Monate nach Einlangen des Antrags; Beginn des Fristenlaufes; Modifizierung des Antrags, Rücknahme der Modifizierung; Entscheidungspflicht über ursprünglichen Antrag läuft neu)

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