§ 2 Abs 1 VStG (Strafbarkeit von Inlandstaten, sofern nichts anderes bestimmt; Tiertransportgesetz Straße enthält keine Strafbarkeit einer Auslandstat)
§ 2 Abs 2 VStG (Inlandstat; Handeln oder Unterlassen im Inland, oder Eintritt des zum Tatbestand gehörenden Erfolgs im Inland; Erfolgsdelikt, Begriff; kausale Folge des tatbildmäßigen Handelns gehört selbst zum Tatbestand)