§ 41a Abs 6 BDG 1979 (Berufungskommission, Zuständigkeit, keine, bloßer Dienstauftrag ohne Bescheidcharakter)
BerK 22.09.1997, GZ 47/11-BK/97
Dem mit Berufung bekämpften Dienstauftrag ist kein Bescheidcharakter zuzuerkennen, weil allein die Anweisung, ab einem bestimmten Zeitpunkt bei einer bestimmten Dienststelle, aufgrund der dem Beamten innehabenden Planstelle, den Dienst zu versehen, keine normative Regelung, sondern ledigl eine innerdienstl Anweisung darstellt, welche im Instanzenzug nicht bekämpft werden kann. Zurückweisung.