§ 40 Abs 4 Z 1 BDG 1979 (Zuweisung einer vorübergehenden anderen Verwendung; Abberufung von Stellvertreterfunktion mittels Dienstauftrag)
BerK 31.07.1997, GZ 46/8-BK/97
Der vom BW bekämpfte Dienstauftrag, mit dem er mit sofortiger Wirkung von der Funktion als Vertreter des Polizeidirektors entbunden wurde, nimmt ausdrückl auf § 40 Abs 4 Z 1 BDG Bezug.