§ 2a ParteienG (Wahlen zum Nationalrat; Beitrag zu den Kosten der Wahlwerbung; Antrag auf Zuerkennung; Frist für Antragstellung; Differenzierung zwischen politischer Partei und Wahlpartei/wahlwerbender Partei; Parteienförderungssystem)
VfGH 14.03.1997 G 401, 402/96