Art 11 Abs 7 B-VG (unabhängiger Umweltsenat, E nach Instanzenzugserschöpfung in jedem Land in Sachen der Umweltverträglichkeitsprüfung)
Art 138 Abs 1 lit c B-VG (Kompetenzkonflikt zw dem Bund und einem Land; keiner, wenn beide Behörden zu Recht einschreiten)