§ 8 Abs 3 lit a Vlbg GVG (n Rechtserwerben; Benötigung ua zum Zwecke des Wohnbaues, unverhältnismäßiger Eingriff in die Liegenschaftsverkehrsfreiheit)
Art 6 StGG (Liegenschaftsverkehrsfreiheit, Eingriff nur unter denselben Voraussetzungen wie nach Art 5 StGG zulässig)