§ 1 Abs 1 Oö GVG 1975 (Geltungsbereich, Übertragung von Eigentum an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken; Signifikanz der Nutzung nicht ausschlaggebend)
VfGH 25.11.1996, B 928/95
Ob das Grundstück durch die betagte Verkäuferin derzeit in signifikanter Weise (land- und forstwirtschaftl) benutzt wird, ist nicht entscheidend, da ansonsten durch absichtl Nicht- oder Mindernutzung bewirkt werden könnte, dass die Liegenschaft nicht mehr dem Oö GVG unterstellt wäre und damit das G umgangen werden könnte (VfSlg 13.194/1992, 9313/1984).