Art 177 Abs 3 EGV (Pflicht eines staatl „Gerichtes“, eine relevante Frage der Auslegung des Gemeinschaftsrechts dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen; Verletzung der Vorlagepflicht, wegen zu Unrecht angenommener unmittelbarer Anwendbarkeit einer Richtlinie, obwohl zweifelhaft; „acte-clair-Doktrin“)
Art 189 Abs 3 EGV (Richtlinie, Fälle unmittelbarer Anwendbarkeit)