§ 41 Abs 3 zweiter Satz StPO (Amtshilfeverteidiger; Bestellung eines Rechtsanwaltes zum Amtshilfeverteidiger; bescheidmäßige Bestellung durch Rechtsanwaltskammer; kein unmittelbarer Eingriff in Rechtsposition eines bestellungsfähigen Rechtsanwaltes durch § 41 Abs 3 )
VfGH 12.12.1996, G 200/94