- Oö ROG (Flächenwidmungsplan, Kundmachung; Eintragung bestimmter Ergänzungen nach Beschlussfassung, keine Veränderung des normativen Inhalts)
VfGH 25.02.1997, V 72/96
Wie sowohl der GdRat als auch die Oö LReg außer Streit stellen, wurden vor Kdm in Entsprechung einer Aufforderung der Oö LReg „Korrekturen“ in der vom GdRat am 17. 12. 1991 beschlossenen Plandarstellung angebracht.