§ 15 Tir ROG 1994 (Freizeitwohnsitze, Verbot der Erteilung einer Baubewilligung, Voraussetzungen für die Verwendung)
§ 16 Abs 1 Tir ROG 1994 (zulässige Freizeitwohnsitze; Anmeldung, Inhalt des Antrags)
§ 16 Abs 2 Tir ROG 1994 (ebenso; Bewilligung; Feststellung, ob zur ganzjährigen Wohnnutzung geeignet)