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VwGH 19. 12. 1996, 96/11/0211 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/2194ZfV 1997, 792

§ 36 Abs 2 AVG (Ordnungsstrafe, Berufung an vorgesetzte Behörde möglich, Begriff der vorgesetzten Behörde)

VwGH 19.12.1996, 96/11/0211

Unter der vorgesetzten Beh iSd § 36 Abs 2 AVG ist jene zu verstehen, die in der den Gegenstand der Verhandlung bildenden Angelegenheit als BerufungsBeh, iFd Abkürzung des Instanzenzuges als sachl in Betracht kommende Oberbehörde einzuschreiten hätte.

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