§ 9 AVG (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit; Bestimmungen des bürgerlichen Rechts; Handlungsfähigkeit unabhängig von Sachwalterbestellung im Einzelfall zu prüfen; Zustellung in Verwaltungsverfahren; Fähigkeit zur Wahrnehmung von Zustellvorgängen)
§ 9 AVG (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit; Bestimmungen des bürgerlichen Rechts; Handlungsfähigkeit unabhängig von Sachwalterbestellung im Einzelfall zu prüfen; Zustellung in Verwaltungsverfahren; Fähigkeit zur Wahrnehmung von Zustellvorgängen)