§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; die Dispositionsfähigkeit ausschließende Erkrankung des Vertreters; Flüchtlingsberater)
VwGH 10.19.1996, 95/20/0659
Im vorliegenden Fall hat der Bf einen Flüchtlingsberater damit beauftragt und bevollmächtigt, eine Berufung gegen den abweisenden B des Bundesasylamtes zu verfassen.