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VwGH 25. 1. 1996, 95/19/0003 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/2170ZfV 1997, 788

§ 69 Abs 2 AVG (Wiederaufnahme; Beweismittel, neues; Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund; Frist; Angaben im Antrag)

VwGH 25.01.1996, 95/19/0003

Aus diesem Charakter der Angaben zur Rechtzeitigkeit des WAA als inhaltl Voraussetzung folgt aber auch, dass ihre Ergänzung nach Ablauf der Frist des § 69 Abs 2 AVG nicht möglich ist (VwGH 20.06.1986, 84/17/0136, zur - insofern vergleichbaren - WEFrist).

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