§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung; Bote an Rechtsanwalt; Überwachungsverschulden der Partei)
VwGH 04.10.1995, 94/01/0361 bis 0363
Der Bf hat seine Lebensgefährtin beauftragt, den zu bekämpfenden B seinem Rechtsanwalt auszuhändigen und die Verfassung einer Berufung zu veranlassen, Aus „unerklärl Gründen“ habe die Lebensgefährtin jedoch „vergessen“, den Rechtsvertreter des Bf aufzusuchen.