§ 51 Abs 7 (Rechtsschutz durch UVS, Berufungsentscheidung, Erlassung nicht innerhalb 15 Monate nach Einbringung; Berufungseinbringung im Wege der Telekopie, keine Fristberechnung lediglich aufgrund behördlicher Eingangsstampiglie)
VwGH 20.12.1996, 96/02/0296