§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine; Beschwerde einer Gemeinde gegen die Zurückweisung einer Gemeinde gegen die Zurückweisung einer Vorstellung wegen Vorliegens eines Nichtbescheids)
§ 61 Abs 5 Nö GdO (Vorstellung, Aufhebung, Bindung der Gemeinde an Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde; keine Bindung bei Zurückweisung; Zurückweisung wegen Nichtvorliegen eines Bescheides)