§ 33 Abs 1 VwGG („Gegenstandslosigkeit“ des Bescheides; nachfolgende Aufenthaltsbewilligung)
VwGH 20.10.1995, 95/19/0847
Mit dem angef B wurde die Berufung gegen die Abweisung des Erstantrages der Bfin vom 1. 2. 1994 auf Erteilung einer Aufenthaltsbew von der bel Beh abgewiesen.