Art 139 Abs 6 B-VG (Verordnungsprüfung, Aufhebung, Wirkungen; Nichtanwendung der Verordnung im Anlassfall; Aufhebung von zusätzlichen Widmungen innerhalb eines grundsätzlich als Grünland gewidmeten Gebiets; Verbleiben der Grünlandwidmung nach Wegfall der Zusatzwidmung für einzelne Flächenteile)
VwGH 29.08.1996, 96/06/0131