§ 25 Abs 7 und 8 GSVG (Beitragsgrundlage; Sachleistungssystem; Antrag auf Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe und Heilmittel Als Geldleistung; Geldleistungssystem; Beginn der Berechtigung; Zeitraum zwischen Antrag und Beginn der Berechtigung)
VwGH 17.12.1996, 96/08/0006