§ 3 Abs 1, 2. Satz ADV (Beeinträchtigung des Ansehens des Bundesheeres; auch außerdienstliches Verhalten, Dienstbezug, hier Auslandseinsatz auf Zypern, sexuelle Handlungen gegenüber einem Soldaten der Konfliktpartei, keine gleichzeitige Bestrafung nach § 3 Abs 7 )
§ 3 Abs 2 ADV (Schutz des Vaterlandes; besonderes Treueverhältnis, keine Verletzung)