§ 52 Abs 1 Stmk JG 1954 (Jagdrechtliche Verbote; Verbot des Durchstreifens eines Jagdgebietes; Begriff des „Durchstreifens“)
§ 52 Abs 2 Stmk JG 1954 (Ermächtigung von Sicherheits- und Jagdschutzorganen zur Abnahme von Gewehren; keine Auswirkung auf Verbot nach Abs 1)