§ 18 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Befähigungsnachweis für Handwerke, Zeugnisse über erfolgreichen Abschluss einer technischen, montanistischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung, oder Studienrichtung der Bodenkultur, keines, kein ausreichender Nachweis der Befähigung trotz praktischer Tätigkeit)
VwGH 12.11.1996, 96/04/0211