§ 37 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung; Gefahr der unmenschlichen Behandlung der Strafe oder der Todesstrafe; Glaubhaftmachung der Gefahr)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Bedrohung gem § 37 Abs 1 oder 2 )