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VwGH 13. 11. 1996, 96/21/0690 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/2069ZfV 1997, 765

§ 20 FrG (Aufenthaltsverbot; Unzulässigkeit der Erlassung; Interessenabwägung; Suchtgiftdelikt; völlige soziale Integration)

VwGH 13.11.1996, 96/21/0690

Unter Hinweis auf die Umstände seiner Integration in Österr bekämpft der Bf das Ergebnis der von der bel Beh gem § 20 Abs 1 FrG vorgenommenen Interessenabwägung. Indem die bel Beh wegen der Schwere und der Vielzahl der vom Bf begangenen verwbeh und ger strafbaren Handlungen das öff Interesse an der Erlassung des Aufenthaltsverbotes als schwerwiegend ansah als das gegenläufige private Interesse des Bf, kann ihr nicht mit Erfolg entgegengetreten werden. Denn die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist im Falle von Suchtgiftdelikten auch bei ansonsten völliger sozialer Integration des Fremden nicht rechtswidrig. Wenn der Bf auf einen ihm zur Durchführung einer Drogentherapie erteilten Strafaufschub verweist, ist ihm zu entgegnen, dass die zur Vollziehung des FrG zuständige Beh wie im Falle einer ger ausgesprochenen bedingten Strafnachsicht oder einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nicht an die hiebei vom Gericht angestellten Erwägungen gebunden ist, sondern vielmehr die im Grunde des § 20 Abs 1 FrG gebotene Interessenabwägung eigenständig und ausschließl aus dem Blickwinkel des Fremdenrechtes zu treffen hat. Abw.

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