§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Versagungsgründe; Prüfung der Notwendigkeit der Versagung an Art 8 EMRK; Bedachtnahme auf private und familiäre Interessen des Bewilligungswerbers)
Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Eingriff durch Versagung der Aufenthaltsbewilligung; Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen)